Honorare
Beratungen und Standardleistungen haben ein veröffentlichtes Festhonorar. Verfahrenshonorare lassen sich nicht veröffentlichen, weil sie von der Akte abhängen — dafür erhalten Sie ein Angebot nach Durchsicht der Sache.
Beratung
Sie senden Frage und Unterlagen. Sie erhalten eine schriftliche Stellungnahme mit konkreten Schritten und Fristen sowie eine Runde Rückfragen. Diese Form empfehlen wir: Ihnen bleibt ein Dokument, auf das Sie zurückgreifen können.
Ein Termin von bis zu 60 Minuten in Varna. Die Präsenztermine sind begrenzt; bei Eilbedürftigkeit ist die schriftliche Form schneller.
Englisch, Russisch oder Deutsch, schriftlich oder vor Ort.
Prüfung der Sache
Ein eigener Schritt zwischen Beratung und Verfahren. Wir sichten die Unterlagen, stellen fest, welche Beweise vorliegen und welche fehlen, prüfen die Rechtsprechung und teilen Ihnen schriftlich mit, ob ein Verfahren sich lohnt. Ein Teil der Sachen endet hier — mit der Empfehlung, nicht zu klagen.
Standardleistungen
Die folgenden Honorare sind Einstiegshonorare und gelten für Sachen ohne Komplikationen.
Erstellung der Unterlagen und Eintragung im Handelsregister. Staatliche Gebühren nicht enthalten.
Wechsel des Geschäftsführers, des Sitzes, des Gegenstands, Übertragung von Anteilen.
Satzung, Gründungsunterlagen und Eintragung.
Nachverfolgung der Erwerbsgrundlagen, Auskünfte aus dem Grundbuch und schriftliche Stellungnahme zu festgestellten Lasten und Risiken.
Nach Ihren Vorgaben, mit einer Überarbeitung nach Anmerkungen.
Schriftliche Stellungnahme zu einem vorgelegten Entwurf mit Benennung der Risiken.
Außergerichtliche Beanstandung der festgesetzten Entschädigung.
Stellungnahme zur Ordnungsmäßigkeit von Einberufung und Durchführung und zu den Anfechtungsgründen.
Richtet sich nach Arbeitsumfang und Bedarf des Mandanten.
Verfahrenshonorar
Wird individuell nach Durchsicht der Akte bestimmt. Es hängt von der Verfahrensart, dem Arbeitsumfang und dem Streitwert ab — nicht von einer einzigen Tabelle.
Gerichtsgebühren, Sachverständigenvorschüsse und sonstige Verfahrenskosten trägt der Mandant; sie sind im Honorar nicht enthalten. Bei Obsiegen werden die Kosten einschließlich des Anwaltshonorars der Gegenseite anteilig auferlegt.
Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 25.01.2024 in der Rechtssache C-438/22 zu den vom Obersten Anwaltsrat festgesetzten Mindesthonoraren spricht das Gericht Beträge unterhalb dieser Sätze zu. Die tatsächliche Höhe der zugesprochenen Kosten steht daher nicht im Voraus fest; eine vollständige Erstattung kann nicht zugesichert werden.
Für Personen, die die Voraussetzungen des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe erfüllen, erfolgt eine Einzelfallprüfung.
- Alle Beträge sind in Euro und Endbeträge.
- Die Zahlung erfolgt im Voraus, bei der Terminvereinbarung.
- Das Beratungshonorar wird nicht auf ein Verfahrenshonorar angerechnet.
- Die Kanzlei bietet keine kostenlosen Erstberatungen an.