Anwaltskanzlei SavoviVarna, seit 2004
TarifIn Euro. Zahlbar bei Terminvereinbarung

Honorare

Beratungen und Standardleistungen haben ein veröffentlichtes Festhonorar. Verfahrenshonorare lassen sich nicht veröffentlichen, weil sie von der Akte abhängen — dafür erhalten Sie ein Angebot nach Durchsicht der Sache.

Beratung

Schriftliche Beratung100 €

Sie senden Frage und Unterlagen. Sie erhalten eine schriftliche Stellungnahme mit konkreten Schritten und Fristen sowie eine Runde Rückfragen. Diese Form empfehlen wir: Ihnen bleibt ein Dokument, auf das Sie zurückgreifen können.

Beratung in der Kanzlei100 €

Ein Termin von bis zu 60 Minuten in Varna. Die Präsenztermine sind begrenzt; bei Eilbedürftigkeit ist die schriftliche Form schneller.

Beratung in einer Fremdsprache150 €

Englisch, Russisch oder Deutsch, schriftlich oder vor Ort.

Prüfung der Sache

Prüfung der Sache250 €

Ein eigener Schritt zwischen Beratung und Verfahren. Wir sichten die Unterlagen, stellen fest, welche Beweise vorliegen und welche fehlen, prüfen die Rechtsprechung und teilen Ihnen schriftlich mit, ob ein Verfahren sich lohnt. Ein Teil der Sachen endet hier — mit der Empfehlung, nicht zu klagen.

Standardleistungen

Die folgenden Honorare sind Einstiegshonorare und gelten für Sachen ohne Komplikationen.

Gründung einer Handelsgesellschaft250 €

Erstellung der Unterlagen und Eintragung im Handelsregister. Staatliche Gebühren nicht enthalten.

Eintragung von Änderungen250 €

Wechsel des Geschäftsführers, des Sitzes, des Gegenstands, Übertragung von Anteilen.

Gründung einer gemeinnützigen juristischen Person400 €

Satzung, Gründungsunterlagen und Eintragung.

Eigentums- und Lastenprüfung vor dem Immobilienkauf300 €

Nachverfolgung der Erwerbsgrundlagen, Auskünfte aus dem Grundbuch und schriftliche Stellungnahme zu festgestellten Lasten und Risiken.

Vertragsentwurfab 500 €

Nach Ihren Vorgaben, mit einer Überarbeitung nach Anmerkungen.

Vertragsprüfungab 250 €

Schriftliche Stellungnahme zu einem vorgelegten Entwurf mit Benennung der Risiken.

Widerspruch gegenüber dem Versicherer150 €

Außergerichtliche Beanstandung der festgesetzten Entschädigung.

Prüfung eines Versammlungsbeschlusses200 €

Stellungnahme zur Ordnungsmäßigkeit von Einberufung und Durchführung und zu den Anfechtungsgründen.

Laufende rechtliche Betreuungnach Vereinbarung

Richtet sich nach Arbeitsumfang und Bedarf des Mandanten.

Verfahrenshonorar

Wird individuell nach Durchsicht der Akte bestimmt. Es hängt von der Verfahrensart, dem Arbeitsumfang und dem Streitwert ab — nicht von einer einzigen Tabelle.

Gerichtsgebühren, Sachverständigenvorschüsse und sonstige Verfahrenskosten trägt der Mandant; sie sind im Honorar nicht enthalten. Bei Obsiegen werden die Kosten einschließlich des Anwaltshonorars der Gegenseite anteilig auferlegt.

Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 25.01.2024 in der Rechtssache C-438/22 zu den vom Obersten Anwaltsrat festgesetzten Mindesthonoraren spricht das Gericht Beträge unterhalb dieser Sätze zu. Die tatsächliche Höhe der zugesprochenen Kosten steht daher nicht im Voraus fest; eine vollständige Erstattung kann nicht zugesichert werden.

Für Personen, die die Voraussetzungen des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe erfüllen, erfolgt eine Einzelfallprüfung.

  • Alle Beträge sind in Euro und Endbeträge.
  • Die Zahlung erfolgt im Voraus, bei der Terminvereinbarung.
  • Das Beratungshonorar wird nicht auf ein Verfahrenshonorar angerechnet.
  • Die Kanzlei bietet keine kostenlosen Erstberatungen an.